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Ausbildungen - FMPA

Fachmaturität Pädagogik (FMPA)

FMPA

Fachmaturität Pädagogik

Die Fachmaturität Pädagogik (FMPA) bildet spezifisch für die Zulassung zu einer Pädagogischen Hochschule (PH) aus, die Lehrpersonen für die Vorschul- und Primarstufe sowie für die Sekundarstufe in gestalterischer Tätigkeit und Hauswirtschaft ausbildet (fachliche und didaktische Ausbildung).

 

Die Ausbildung richtet sich nur an Personen mit einem Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Pädagogik. Inhaberinnen und Inhaber einer anderen Fachmaturität, die an der PH-FR eintreten möchten, müssen sich für die Passerelle DUBS anmelden (vgl. Reglement über die Pädagogische Hochschule Freiburg (PHFR) vom 01.02.2022).

 

Die Ausbildung umfasst den Unterricht an der FMSF während 32 Wochen mit 26 Wochenlektionen, verteilt auf 4 Kurstage. Diese Kurse zielen auf die Stärkung der spezifischen Grundkenntnisse ab, die für Vorschul- und Grundschullehrkräfte unerlässlich sind. Sie umfasst auch die Anfertigung einer Fachmaturitätsarbeit Pädagogik (FMAPA).

 

Die theoretische Ausbildung wird durch ein pädagogisches Projekt ergänzt, das Projekt zur Identitätsbildung (siehe Schulische Aktivitäten).

 

Eine Informationsveranstaltung findet im Herbst des Jahres vor dem Eintritt in die Ausbildung am Elternabend der Schülerinnen und Schüler des 3. FMSF-Jahres statt.

In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Fächer und die Stundenzuteilungen für Schülerinnen und Schüler der Fachmaturität Pädagogik aufgeführt.
Fächer oder integrierte Fächer Fächer Lektionen
1. Sprache Deutsch 4
2. Sprache Französisch 3
3. Sprache Englisch 2
Mathematik* - 4
Experimentelle Naturwissenschaften
(integrierte Fächer)
Biologie 1
Chemie 1
Physik 1
Geisteswissenschaften
(integrierte Fächer)
Geschichte* 1
Geografie 1
Künstlerischer Bereich
Bildnerisches Gestalten 2
Musik 2
Sport 3
*zweisprachige Fächer

Einschreibung

 

Für alle Bewerber gilt als Anmeldeschluss der 15. Februar für den Studienbeginn im September.

 

Die Online-Anmeldung ist ab dem 15. Januar für den Schulbeginn im September möglich. Wir versenden keine Empfangsbestätigung. Eine Antwort wird unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist verschickt.

 

Zulässigkeit

 

Zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, die innerhalb von drei Jahren nach Erhalt des Fachmittelschulausweises im Bereich Pädagogik über ein Fachmittelschulausweis im Bereich Pädagogik verfügen.

Die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen schreiben sich online über das ISA-Portal ein. Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmittelschulausweises im Bereich Pädagogik, die die FMS verlassen haben und für eine Aufnahme in Frage kommen, richten einen Antrag per E-Mail an die Schulleitung (ecgf-fmsf@edufr.ch) und geben eine E-Mail-Adresse für die Zusendung des Anmeldeformulars für die FMPE an.

 

Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmittelschulausweises aus einem anderen Bereich sind verpflichtet, das 3. Jahr im Bereich Pädagogik zu wiederholen.

 

Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität, die an der PH Freiburg eintreten möchten, sind nicht für die FMPA-Ausbildung zugelassen, können sich aber für das Vorbereitungsjahr für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren an die PH Freiburg anmelden.

Die Ausbildungskosten umfassen das Schulgeld, die Prüfungsgebühren und verschiedene Kosten.

  • Schulgeld : gemäss dem Beschluss des Staatsrats zur Festlegung der Schulgebühren der S2.
  • Prüfungsgebühr : gemäß dem Beschluss des Staatsrats über die Festlegung der Gebühren für die Abschlussprüfungen der S2.
  • Kosten: Kosten für Schulmaterial, B2-Prüfung (Sprache 2) gehen zu Lasten der Kandidatinnen und Kandidaten.

Gemäss dem Art. 6 der Richtlinien der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten über die Bedingungen zur Erlangung der Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik (FMPA) vom 25 novembre 2019, « Die Fachmaturitätsarbeit befasst sich mit einem allgemeinbildenen Thema mit Bezug zur Schulbildung oder Pädagogik und besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Präsentation.»

 

  • Der allgemeine Rahmen, der Inhalt und die Bewertungsbedingungen des FMAPA sind in den zusätzlichen Bestimmungen festgelegt, die den Schülern zu Beginn der FMPA-Ausbildung im September vorgelegt werden.
  • Der schriftliche Teil dieser Arbeit wird zwischen Oktober und Februar des Ausbildungsjahres durchgeführt.
  • Die mündliche Präsentation findet zwischen April und Mai statt.
  • Bei der Durchführung dieser Arbeit wird die Schülerin/der Schüler von einer Lehrperson der FMSF betreut.

Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, müssen die Jahresnoten der Fächer Bildnerisches Gestalten und Musik sowie die Note der Fachmaturitätsarbeit Pädagogik ausreichend sein (4).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die integrierten und geprüften Fächer, die zu den fünf Noten des Fachmaturitätszeugnisses Pädagogik führen. Es gibt keine Prüfung in Sprache 2 (Französisch), die durch das Bestehen eines internationalen Tests auf mindestens Niveau B2 (vgl. SBFI-Liste) nachgewiesen werden muss.

 

  Schriftlich (min.) Mündlich (min.)
1. Sprache 1Deutsch18015
2. Sprache 3Englisch12015
3. MathematikMathematik12015

4. Naturwissenschaften

Physik60 
Chemie 15
Biologie 15
5. HumanwissenschaftenGeschichte 15
Geographie 15

Die Bedingungen für die Erteilung des Fachmaturitätszeugnisses ergeben sich aus den Richtlinien der BKAD zur Festlegung über die Bedingungen zur Erlangung der FMPA:

Art. 8 Erteilung der Fachmaturität

 

1 Massgebend für die Erteilung des Fachmaturitätszeugnisses im Berufsfeld Pädagogik sind die Noten der Fachmaturitätsprüfungen in den Prüfungsfächern, für die 2. Sprache das Ergebnis eines international anerkannten Sprachentests auf mindestens dem Niveau B2 GER und in den übrigen Fächern die Ergebnisse des Schuljahres.

2 Bestehensvoraussetzungen:

a) der Durchschnitt aller fünf Noten der Prüfungsfächer und der Fachmaturitätsarbeit beträgt mindestens 4,00;

b) die Summe der Notenabweichung der fünf Prüfungsfächer von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 1,0 Punkt und höchstens zwei Noten der Prüfungsfächer sind ungenügend;

c) die Abschlussnote in der Erstsprache, in Bildnerisches Gestalten, in Musik sowie in der Fachmaturitätsarbeit beträgt mindestens 4,0;

d) der Gesamtdurchschnitt aller Fächer und der Fachmaturitätsarbeit ausser für das Fach Sport, beträgt mindestens 4,00.

3 Ein Abbruch ohne rechtmässige Begründung während des Jahres wird als Misserfolg gewertet.

4 Vor Abschluss der Prüfungssession muss in der 2. Sprache und/oder der 3. Sprache (sofern dieses Fach von der Direktion der FMS von einer Prüfung befreit wird) mindestens der Nachweis eines Niveaus auf Stufe B2 des standardisierten Sprachentests (GER) erbracht werden; dieser wird entsprechend den üblichen Regeln in die Prüfungsnote umgerechnet. Ansonsten endet die letzte Frist für die Erbringung dieses Nachweises, um das Fachmaturitätszeugnis zu erhalten, am 1. Juli zwei Jahre nach dem die Examen absolviert wurden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Françoise Steffes, Vorsteherin FM, +41 26 305 65 14, francoise.steffes@edufr.ch